Wir sind einer der bundesweit führenden Personaldienstleister in Deutschland mit mehr als 17.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht Menschen einen passenden Arbeitsplatz zu vermitteln und ihnen Zukunftschancen zu geben. Dabei ist es egal, woher man unsprünglich kommt und welche Vorkenntnisse vorhanden sind. Wir beschäftigen Menschen aus 119 Nationen und leben das Prinzip der Vielfalt. Von Menschen mit fehlendem Berufsabschluss oder fehlenden Sprachkenntnissen bis zum Akademiker. Wir unterstützen jeden, der gewillt ist zu arbeiten.
In den letzten 3 Jahren haben wir uns ganz speziell auf die Integration von Menschen aus Osteuropa mit dem Schwerpunkt Polen, Ungarn, Rumänien und Tschechien konzentriert und konnten mehr als 3000 Menschen in Arbeit bringen.
Nun benötigen wir Ihre Unterstützung, um Menschen aus der Ukraine eine Zukunft in Deutschland zu ermöglichen!
Wie immer bieten wir Ihnen verschiedene Beschäftigungsformen an. Wenn wir Ihnen geflüchtete Menschen aus der Ukraine per Direktvermittlung vermitteln, nehmen wir hierfür aktuell keine Provision.
Sie haben die Möglichkeit Menschen aus der Ukraine eine Chance im deutschen Arbeitsmarkt zu geben? Dann freuen wir uns auf den Kontakt mit Ihnen!
Wählen Sie einfach Ihre Niederlassung und kontaktieren Sie unsere Kolleginnen und Kollegen oder nutzen Sie direkt unser Kontaktformular.
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Unter welchen Voraussetzungen können Personengruppen, die aus der Ukraine vertrieben worden sind, eingestellt werden?
Personen aus Nicht-EU-Staaten müssen vor Einstellung neben dem nationalen Pass eine gültige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis vorlegen.
Seit dem 4.3.2022 können Personengruppen, die seit dem 24. Februar 2022 als Folge der militärischen Invasion Russlands aus der Ukraine vertrieben worden sind, eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG (Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz) bei der Ausländerbehörde beantragen und haben einen Anspruch auf Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis.
Dieser Aufenthaltstitel speziell für Geflüchtete aus der Ukraine kann von folgenden Personen beantragt werden, wenn sie vor dem 24.2.2022 in der Ukraine gelebt haben:
Eine Erwerbstätigkeit muss ebenfalls von der Ausländerbehörde erlaubt werden. Das Bundesinnenministerium hat den Ländern dringend empfohlen, bereits bei Erteilung der Aufenthaltserlaubnis, auch wenn noch kein konkretes Beschäftigungsverhältnis in Aussicht steht, in den Aufenthaltstitel einzutragen, dass die Beschäftigung erlaubt ist.
Hierbei handelt es sich um eine neue Regelung. Die Umsetzung der Regelung durch das deutsche Innenministerium und die Ausländerbehörden wird vermutlich einige Tage oder Wochen in Anspruch nehmen.
Es ist verständlich, dass nicht alles von vornherein klar ist. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter!
Möchten Sie sich vorab bereits über allgemeine Regelungen informieren, finden Sie hier empfehlenswerte Links zu Themen wie der Aufenthaltserlaubnis, dem Arbeiten, Wohnen und zur medizinischen Versorgung in Deutschland:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Auswärtiges Amt
Integrationsbeauftragte
Zugportal Deutsche Bahn
Unterkunft-Ukraine