Bei persona service haben unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Lohnverhältnis laut Arbeitsvertrag zum 15. Bankarbeitstag des Folgemonats Anspruch auf ihren Lohn. Die Lohnabrechnung erfolgt dann ca. in der Mitte des Folgemonats, die Zahlung spätestens bis zum 15. Bankarbeitstag des Folgemonats.
Damit persona service-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter im Kundenbetrieb Kosten wie Miete, Handyrechnung etc., die Ende des Monats anfallen, zahlen können, haben sie die Möglichkeit, eine Abschlagszahlung, den sog. Lohnabschlag, zu erhalten. Die maximale Höhe des Lohnabschlags hängt dabei von verschiedenen Faktoren, zum Beispiel Verdienst und Steuerklasse, ab. Bei Fragen zum Thema Lohnabschlag stehen unsere Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den Niederlassungen immer zur Verfügung.
Der Lohnabschlag oder die Abschlagszahlung ist eine Auszahlung des bereits erarbeiteten, aber noch nicht abgerechneten Arbeitslohnes. Es handelt sich dabei um eine vorläufige Lohnzahlung am Monatsende.
Wichtig: Der Lohnabschlag bezieht sich immer auf den abgelaufenen Monat und ist keine Vorauszahlung für den kommenden Monat.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kundenbetrieb bei persona service haben die Möglichkeit, sich ihren Lohn entweder in einem Teil (ohne Lohnabschlag) oder in zwei Teilen (mit Lohnabschlag) auszahlen zu lassen.
Beim Einstellungsgespräch kann jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin angeben, ob er bzw. sie eine Abschlagszahlung erhalten möchte oder nicht. Sollte später eine Änderung gewünscht sein, kann dies mit den zuständigen Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleitern der persona service-Niederlassung abgesprochen werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass nicht der komplette Lohn als Abschlag gezahlt werden kann, sondern nur maximal 80 % des gesamten Nettolohns. Individuelle Regelungen wie außerplanmäßige Abschläge können ebenfalls mit den zuständigen Vorgesetzten vereinbart werden.