Seit der Einführung von Tarifverträgen in der Zeitarbeitsbranche im Jahr 2004 wendet persona service das iGZ-DGB-Tarifwerk an. Dieses besteht in der aktuellen Fassung (2020–2022) aus dem Manteltarifvertrag, dem Entgeltrahmentarifvertrag, dem Entgelttarifvertrag und dem Beschäftigungssicherungstarifvertrag.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von persona service kommen damit in den Genuss aller im Tarifwerk festgelegten Rechte und Leistungen. Das iGZ-DGB-Tarifwerk regelt neben der Entlohnung in den verschiedenen Entgeltgruppen auch die Zuschläge und Sozialleistungen wie z. B. Fälle der Arbeitsbefreiung, Jahressonderzahlungen in Form von Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie die Arbeitszeiten und Urlaubsansprüche.
Das iGZ-DGB-Tarifwerk (2020–2022) können Sie beim DGB einsehen. Wenn Sie mehr über das tarifliche Regelwerk erfahren wollen, lesen Sie unseren Blogartikel zum iGZ-DGB-Tarifwerk.
persona service garantiert Ihnen als Mitarbeiter neben einer persönlichen Betreuung und kurzen Arbeitswegen eine faire Bezahlung. Aus diesem Beweggrund zahlen wir bereits seit mehreren Jahren in den untersten (und teilweise auch in den höheren) Entgeltgruppen übertarifliche Stundenlöhne sowie Prämien und leistungsbezogene Zulagen.
persona service zahlt nach dem iGZ-DGB-Tarifwerk. Hierzu zählen auch die verschiedenen branchenbezogenen Tarifverträge über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in den einschlägigen Branchen wie z. B. die Metall- und Elektroindustrie, die chemische Industrie oder die kunststoffverarbeitende Industrie.
Wer einen sog. Branchenzuschlag erhält, darf sich über eine Bezahlung freuen, die über den Tariflohn hinausgeht. Voraussetzung ist eine bestimmte Mindesteinsatzdauer im Kundenbetrieb. Je länger der Einsatz, desto höher fällt die Staffelung des jeweiligen Branchenzuschlags aus.
In folgenden Bereichen werden Branchenzuschläge gezahlt:
Detaillierte Informationen zu den einzelnen Branchenzuschlägen finden Sie unten auf dieser Seite unter "Downloads zum Thema".
Nein, das passiert nicht. Die Zahlung eines Branchenzuschlages ist gekoppelt an die Einsatzdauer im Kundenbetrieb. Er wird für den ununterbrochenen Einsatz im jeweiligen Kundenbetrieb gezahlt. Die Einsatzdauer beginnt nur wieder bei null, wenn die Unterbrechung mindestens drei Monate und einen Tag oder aber länger beträgt.
Unabhängig von der Branche, in der Sie eingesetzt sind, sichert Ihnen das iGZ-DGB-Tarifwerk Feiertags-, Nacht- und Wochenendzuschläge zu. Je nach Einsatzbereich sind einsatzbezogene Zulagen möglich. persona service zahlt außerdem in vielen Fällen übertarifliche Stundenlöhne, außertarifliche Zulagen und Prämien. Informieren Sie sich!