Historisch betrachtet gibt es in der Entwicklung der Zeitarbeit mehrere einschneidende Änderungen. Durch die Aufhebung des Vermittlungsmonopols 1994 wurde der Startschuss für eine neue, moderne Form des Arbeitens, wie wir sie heute kennen, gelegt.
Eine entscheidende Flexibilisierung erfolgte im Jahr 2004 mit einer grundlegenden Überarbeitung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, kurz AÜG. Sowohl für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch für Personaldienstleister wurden viele neue Vorteile geschaffen.
Als Personaldienstleister mit über 50-jähriger Tradition ist persona service schon immer ein Vorreiter für Fairness in der Branche. Seit 2012 ist außerdem von staatlicher Seite aus eine starke Tendenz zur Angleichung der Rechte von Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmern zu beobachten, die zum Beispiel die Einführung der Branchenzuschläge und von Equal Pay zur Folge hatten.
1948: Zwei Anwälte aus den USA auf Personalsuche
Zwei amerikanische Anwälte suchen vergeblich Ersatz für eine erkrankte Sekretärin und stellen fest, dass auch andere Unternehmen befristete Personalengpässe haben. Aus der Idee zur Arbeitnehmerüberlassung geht noch im selben Jahr das erste Unternehmen für Personalleasing in den Vereinigten Staaten hervor. Die Geschichte der Zeitarbeit beginnt!
1956: Eröffnung der ersten Büros
In Europa öffnen die ersten Büros für Zeitarbeit. Die ersten Schritte in der Zeitarbeit werden in Europa in den Metropolen Paris und London gemacht.
1960: Eröffnung des ersten Büros in Deutschland
Die Geschichte der Zeitarbeit in Deutschland beginnt: Im Jahr 1960 öffnet das erste Büro für Zeitarbeit in der Bundesrepublik Deutschland.
1967: Weichenstellung Personalüberlassung Deutschland
Am 4. April stellt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem Musterprozess die Weichen für die Zukunft der Personalüberlassung in Deutschland. Die Arbeitnehmerüberlassung ist grundsätzlich mit dem Recht der freien Berufswahl vereinbar.
1972: Gesetz gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung
Das "Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung", kurz AÜG, wird verabschiedet.
1982: Verbot der Arbeitnehmerüberlassung im Bauhauptgewerbe
Das Verbot der Arbeitnehmerüberlassung im Bauhauptgewerbe resultiert aus den zahlreichen Verstößen gegen geltendes Recht in dieser Branche durch schwarze Schafe.
1985: Erhöhung der zulässigen Überlassungsdauer
Die maximal zulässige Einsatzdauer wird von drei auf sechs Monate erhöht.
1994: Vermittlungsmonopol Bundesanstalt für Arbeit fällt
1994 fällt das Vermittlungsmonopol der Bundesanstalt für Arbeit. Dies bedeutet den Startschuss für die gewerbsmäßige private Arbeitsvermittlung, wie wir sie heute kennen. Eine moderne Arbeitsform wird geschaffen. In diesem Jahr findet auch eine Verlängerung des Einsatzes von sechs auf maximal neun Monate statt.
1997: Erhöhung der Überlassungsdauer auf 1 Jahr
Die Reform des AÜG: Die höchstzulässige Überlassungsdauer beträgt nun ein Jahr.
1998: Gründung iGZ
Der Interessenverband Deutscher Zeitunternehmen e. V, kurz iGZ, wird 1998 in Münster gegründet. Für alle Mitglieder des iGZ gilt ein verbindlicher Ethik-Kodex. persona service ist Mitglied im größten Arbeitgeberverband für Zeitarbeitsunternehmen in Deutschland.
2004: Novelle des AÜG tritt in Kraft
Im Zuge der sog. "Hartz IV"-Reformen tritt die Novelle des AÜG in Kraft. Sie bringt entscheidende Erleichterungen für die Arbeitnehmerüberlassung: Die zeitliche Beschränkung der Überlassungsdauer entfällt, ebenso das Synchronisations- und Wiedereinstellungsverbot. Tarifabschlüsse regeln das Lohnniveau für Zeitarbeitnehmer ebenso wie die Gleichbehandlungspflicht der Zeitarbeitnehmerschaft mit den vergleichbaren Stammbeschäftigten im Kundenbetrieb. Im Falle einer Arbeitnehmerüberlassung wird eine Vermittlungsprovision zugelassen. Damit verbunden erfolgt auch ein positiver Imagewandel für die Branche.
2004: Tarifwerk für die Zeitarbeit
Der Interessenverband Deutscher Zeitunternehmen e. V (iGZ) und die Tarifgemeinschaft Zeitarbeit der Einzelgewerkschaften schließen erstmals einen Tarifvertrag mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund ab.
2005: 10. AÜG-Erfahrungsbericht
Im 10. AÜG-Erfahrungsbericht (für 2000 bis 2004) bescheinigt die Bundesregierung, dass Zeitarbeit „im Rahmen sozial abgesicherter Beschäftigungsverhältnisse auch Arbeitslosen eine Chance zum Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt eröffnet und geeignet ist, neue Arbeitsplätze zu schaffen“.
Beschäftigungspolitisch hat die Zeitarbeit in der Bundesrepublik Deutschland an Bedeutung gewonnen, immer mehr Unternehmen nutzen die Möglichkeit, ihre Flexibilität durch den Einsatz von Zeitpersonal zu erhöhen, die Tendenz ist weiterhin steigend.
Im europäischen Vergleich steht Deutschland allerdings am unteren Ende. So ist auch hier erkennbar: Es gibt ein enormes Wachstumspotential in Deutschland.
2012: Einführung der Branchenzuschläge
Die Gewerkschaften der Metall- und Elektro- sowie der Chemischen Industrie einigen sich mit den Zeitarbeitsverbänden auf eine Angleichung der Stundenlöhne von Zeitarbeitskräften an die Löhne festangestellter Mitarbeiter. Dabei erfolgt die Anpassung über gestaffelte Zuschläge, die von der Einsatzdauer im Kundenunternehmen abhängen. Die Tarifpartner weiterer Branchen übernehmen die Regelungen später in gleicher oder ähnlicher Form.
2017: Hochstüberlassungsdauer
Die Höchstüberlassungsdauer eines Mitarbeiters wird auf 18 Monate beschränkt.
2017: Equal Pay
Nach neun Monaten Beschäftigung im Kundenbetrieb ist Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmern der gleiche Lohn wie dem Stammpersonal zu zahlen.
2020: Zeitarbeit und die Coronakrise
Im Jahr 2020 verändert die sog. "Corona-Krise" Wirtschaft und Arbeitsmarkt enorm. Durch Zeitarbeit können neu entstandene Lücken in systemrelevanten Berufen, beispielsweise im Einzelhandel, geschlossen und Arbeitsplätze gesichert werden.
Während der Krise können Personaldienstleister auch für Zeitarbeitnehmerinnen in Zeitarbeitnehmer Kurzarbeit beantragen.
Betrachtet man die Geschichte der Zeitarbeit im Ganzen, lassen sich zwei große Tendenzen erkennen: eine stetige Erweiterung der Flexibilisierungsmöglichkeiten für Arbeitgeber und eine immer größere Stärkung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Zeitarbeit.
Zeitarbeit ist heute ein flexibles Instrument, um temporären Personalbedarf zu decken, und gleichzeitig sichere Arbeitsplätze zu schaffen. "Zeitarbeit" bedeutet damit nur für die Unternehmen "Personal auf Zeit", aber nicht für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Diese sind zeitlich befristet in einem Kundenunternehmen eingesetzt, aber in der Regel unbefristet beim Entleiher beschäftigt.
Seit über 50 Jahren tragen wir von persona service nun unseren Teil zur Geschichte der Zeitarbeit in Deutschland bei - mit passgenauen Lösungen für unsere Kunden, mit Herzblut für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir sind gespannt auf den Weg der nächsten 50 Jahre!